Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Kunde).

1.2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

1.3. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben) in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2.3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dies gilt insbesondere für Angaben auf unserer Internetseite und in Prospekten und Katalogen.

2.4. Mündliche Auskünfte und Vereinbarungen, insbesondere mit unserem Außendienst, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

§ 3 Lieferung

3.1. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.

3.2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

3.3. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernde Angaben zur frühesten Liefermöglichkeit und damit nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

3.4. Soweit Vorkasse vereinbart ist, beginnt die Lieferfrist bzw. Ausführungsfrist mit Eingang der Zahlung, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

3.5. Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

3.6 Halten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verbindliche Lieferfristen nicht ein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist umgehend zu erstatten.

Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir nicht zur Beschaffung verpflichtet sind. Als weder von uns noch vom Zulieferer zu vertreten gelten insbesondere Verzögerungen, die durch Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung verursacht werden oder durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie) bedingt sind.

3.7. Im Fall des von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

3.8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1. Unsere Preise sind Nettopreise ab Werk oder Lager. Hinzu kommen Frachtkosten und die jeweils geltenden Umsatzsteuer.

4.2. Bei Lieferungen ins Ausland sind Zoll und Grenzkosten nicht im Preis inbegriffen.

4.3. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist. Die Kosten hat der Kunde zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.4. Die für den Transport/Versand übliche Verpackung berechnen wir zusätzlich, soweit mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist.

4.5. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.6. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.7. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung, Abnahme

5.1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (zB Versand oder Installation) übernommen haben und unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

5.2. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.

5.3. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

6.2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

6.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbes. Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.

6.4.Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

6.5. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

6.6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

§ 7 Gewährleistung

7.1. Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

7.2. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich durch E-Mail an service@dfo-profishop.de Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung durch eine E-Mail an die Adresse service@dfo-profishop.de anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.4. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.5. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

7.6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.7. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir ernsthaft und endgültig die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Für diese Schadensersatzansprüche gilt § 9.

7.8. Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7.9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

7.10. Soweit gesetzlich zulässig, wird bei Lieferungen in Länder außerhalb Deutschlands die Gewährleistung auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat hier das mangelhafte Stück auf seine Kosten uns zuzusenden.

§ 8 Schutzrechte

8.1. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

8.2. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 9 Haftung

Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir die Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen haben.

Soweit die Haftung zu unseren Gunsten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn der Kunde diese direkt in Anspruch nimmt.

§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Zustellungsbevollmächtigter

10.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist unser Geschäftssitz in der Bahnhofstraße 38, 98597 Breitungen/Werra.

10.2. Hat der Kunde seinen Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, hat er einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen, der nur abberufen werden kann, wenn zugleich ein neuer Zustellungsbevollmächtigter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bestellt wird.

10.3. Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

10.4. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in der Bahnhofstraße 38, 98597 Breitungen/Werra. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 11 Zahlungsarten

Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware in der vereinbarten/angegebenen Lieferzeit nach Zahlungseingang.

TEBA PAY Kauf auf Rechnung: Der Kauf auf Rechnung erfolgt über unseren externen Partner TEBA PAY eine Zahlungsmöglichkeit im VR Payment Gateway. Als Spezialinstitut und Tochterunternehmen der örtlichen VR-Bank ist die TEBA ein starker Partner des Mittelstands. Bei TEBA PAY  https://www.teba-kreditbank.de/teba-pay ist jede Zahlung zu 100 % gesichert. Der Ablauf ist denkbar einfach. Der Käufer wählt "TEBA PAY Kauf auf Rechnung" als Zahlungsoption aus. Im Hintergrund findet in Echtzeit eine Prüfung für den Forderungsankauf statt. Die Rechnung wird erstellt und automatisiert an den Käufer versendet. Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage.

§ 12 Vertragstextspeicherung

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und ausdrucken. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Gerichtsstand Meiningen. Wir sind jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie innerhalb von der Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.

Hinweis: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Über folgenden Link erreichen Sie die Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

https://webgate.ec.europa.eu/odr

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.